Aus technischer Sicht könnte ein aus den USA oder Kanada importiertes Fahrzeug problemlos
in Europa gefahren werden. Gleichwohl kann ein Importfahrzeug erst dann in Deutschland zu-
gelassen werden, wenn einige bürokratische u. technische Hürden übersprungen worden sind.

So muss zwingend eine TÜV-Vollabnahme gemäß § 21 StVZO erfolgen. Im wesentlichen be-
sagt diese Vorschrift, dass Fahrzeuge, die nicht zu einem genehmigten Typ gehören, eine Be-
triebserlaubnis für Einzelfahrzeuge erlangen müssen.
Dies ist aber nur möglich, wenn ein amtlich anerkannter Sachverständiger in einem Gutachten
bestätigt, dass das Fahrzeug technisch korrekt beschrieben ist und den geltenden Vorschriften
entspricht. Sofern das Fahrzeug nicht den geltenden Vorschriften entspricht, muss man darüber
hinaus Ausnahmegenehmigungen vom Straßenverkehrsamt oder vom Regierungspräsidenten
erhalten.
Hat man dann den deutschen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief erhalten, kann das Fahrzeug
noch immer nicht zugelassen werden, da im Regelfall (abhängig vom Alter des Fahrzeugs) zu-
sätzlich eine Abgassonderuntersuchung (AU) erfolgen muss.
Erst danach ist das Fahrzeug endlich zulassungsfertig und kann beim Straßenverkehrsamt an-
gemeldet werden.
Um ein US-Fahrzeug zulassungsfertig zu machen, bedarf es neben der Durchführung des oben
beschriebenen Vorgehens noch einer Vielzahl weiterer Schritte.

Im einzelnen gilt es Folgendes zu unternehmen:

  • Einholung der Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
  • Beantragung der Kraftfahrtbundesamt-Auskunft
  • Zusammenstellung der Herkunftsdokumente (US-Title/MSO, Canadian Ownership)
  • Erstellung des Fahrzeugdatenblattes
  • Erstellung Lichttechnisches Gutachten
  • Erstellung des Abgasverhaltensgutachten
  • Umrüstung des Fahrzeugs gemäß der StVZO
  • Beantragung des deutschen Kraftfahrzeugbriefes
  • TÜV-Vorführung und TÜV-Abnahme
  • Erwirkung des deutschen Kfz.-Briefes und Einholung der erforderlichen Ausnahmegenehmigungen
  • Durchführung der Abgassonderuntersuchung (AU), notwendig bei Kfz mit Ottomotor Erstzulassung ab dem 1. Juli 1969 bzw. ab dem 1. Januar 1977 bei Diesel-Kfz.


TÜV-Abnahmen für Importfahrzeuge sind also ohne Frage aufwendig. Unser Know-how in diesem
Bereich versetzt uns jedoch in die Lage, fast jedes Fahrzeug zulassungsfertig zu bekommen und
insbesondere alle hierfür erforderlichen TÜV-Umrüstungen durchzuführen.

Umrüstung


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